Aufnahmeprozess für Klient*innen:
Klient*innenaufnahme
In den letzten Jahren haben wir jährlich ca. 300 neue Fälle (Einzelpersonen und Familien) aufgenommen. Jährlich gibt es etwa dreimal mehr Anfragen nach Therapie, Beratung, Begutachtung an das PSZ, als wir aufnehmen können. Deshalb haben wir Kriterien zur Klient*innenaufnahme definiert und können nur einmal in der Woche einen Telefontermin für Anfragen zur Aufnahme bieten.
Wenn Sie sich selbst oder eine*n Klient*in im PSZ anmelden möchten oder eine Frage an uns haben, rufen Sie bitte in unserer Telefonberatung an: 0211 – 544 173 45:
- Allgemeine Beratungsanfragen:
donnerstags 11-13 und 14-16 Uhr - Zusätzlich für Anfragen aus Düsseldorf:
dienstags von 10 – 11 Uhr
Sie können auch per E-Mail (info@psz-duesseldorf.de) anfragen. Geben Sie bitte schon im Betreff an, um was es Ihnen geht. Bitte nennen Sie keine Namen und schicken Sie auf keinen Fall Originaldokumente der Klient*innen mit! Hilfreich sind für uns Informationen zu Aufenthaltsstatus, Stand des Asylprozesses, Herkunftsland, Alter, Gender, mögliches Vorhandensein einer Krankenkassenkarte, gesprochene Sprachen und eine kurze Schilderung der psychischen Symptomatik.
Wir klären in der Telefon- oder Mailberatung, ob wir Ihnen oder bzw. Ihrem*Ihrer Klient*in einen Gesprächstermin zur Bedarfsklärung (Clearing) anbieten können. Häufig werden wir Sie weiterverweisen müssen. Wir bemühen uns dabei, Ihnen in der Telefon- und Mailberatung möglichst passende Alternativen aufzuzeigen.
Ist bereits anderweitig Therapiebedarf festgestellt worden oder eine Diagnose gestellt worden, ist ein Clearinggespräch im PSZ meist nicht sinnvoll. Sie können gern die Telefonberatung anrufen, auch um Adressen von anderen Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten. Sie können aber besser noch selbst recherchieren. Seiten, auf denen Sie Therapeut*innen und Ärzt*innen nach Sprachen, Städten u.a. anderen Kriterien gefiltert suchen können, finden Sie unter: PSZ NRW Infos zur Therapie
Wenn wir Ihnen ein Clearinggespräch anbieten können, schicken wir Ihnen einen Anmeldebogen zu. Bitte senden Sie uns den Bogen und die weiteren notwendigen Unterlagen an uns zurück. Innerhalb von ca. drei Wochen nach Eingang des Anmeldebogens sollten Sie den Gesprächstermin mitgeteilt bekommen. Wenn die Benachrichtigung ausbleibt, fragen Sie bitte noch einmal nach, am besten per E-Mail. Die Wartezeit auf das Clearinggespräch beträgt ab Eingang des Anmeldebogens in der Regel 8 – 12 Wochen. Wenn sehr viele Anfragen eingehen, kann es auch länger dauern.
Wenn wir im Clearinggespräch einen Unterstützungsbedarf feststellen, schließen sich oft noch zwei bis drei weitere Gespräche an. Besteht Therapiebedarf, bemühen wir uns, eine*n geeignete*n Therapeut*in zu finden. Nur einen Teil der Klient*innen können wir selbst im PSZ therapeutisch weiterversorgen.
In den letzten Jahren haben wir jährlich ca. 300 neue Fälle (Einzelpersonen und Familien) aufgenommen. Wir haben sehr viel mehr Anfragen nach Therapie, Beratung und Begutachtung an das PSZ, als wir aufnehmen können. Deshalb haben wir Kriterien zur Klient*innenaufnahme definiert:
Da es mittlerweile 16 PSZ in NRW gibt (Stand 2024), konzentrieren wir uns als PSZ Düsseldorf stärker auf unseren Einzugsbereich, den Regierungsbezirk Düsseldorf, mit Ausnahme des Kreises Wesel, wo es die beiden PSZ Niederrhein in Moers und Dinslaken gibt. Die anderen PSZ finden Sie unter https://www.psz-nrw.de/
Vorrang bei der Aufnahme haben diejenigen Geflüchtete, die in der therapeutischen Regelversorgung besonders schlechte Chancen auf eine gute Behandlung haben. Dies orientiert sich an den Kriterien:
- unsicherer Aufenthaltsstatus – bei Geflüchteten mit unsicherem Aufenthalt (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) ist die psychische Belastung oft besonders groß, und der Bedarf für unsere spezifische Expertise, Aufenthaltsstatus und
- psychische Belastung gemeinsam zu betrachten, ist hoch;
psychische Belastung – je komplexer das Störungsbild ist, desto schwieriger kann die Behandlung werden, so dass sie deshalb speziell qualifizierte und erfahrene Therapeut*innen erfordert; - Sprachbarrieren – wenn Sprachmittlungseinsatz oder die Arbeit in einer Fremdsprache notwendig ist, sinken die Chancen, auf einen Therapieplatz in der Regelversorgung und manche Sprachen treffen auf besonders größe Hürden;
- keine Krankenversicherungskarte – eine Psychotherapie über das Sozialamt finanziert zu bekommen, stellt für niedergelassene Psychotherapeut*innen oft einen langwierigen mühsamen Prozess dar;
- LGBTQIA* Geflüchtete – das PSZ Düsseldorf bietet queersensible Therapie und Beratung an und bemüht sich stetig um Weiterbildung in diesem Bereich;
- geringe formale Bildung – kann ein Kriterium sein, denn der Grad der formalen Bildung kann ein Anhaltspunkt dafür sein, ob eine Person bei einem*einer transkulturell*en nicht eigens qualifizierten Therapeut*in in der Lage sein wird, von dem ungewohnten Setting in einer Therapie zu profitieren;
- Verantwortung für andere – wenn eine Person, die noch für andere, z.B. Familienmitglieder, verantwortlich ist, wieder mehr Handlungsfähigkeit gewinnt, multipliziert sich der Effekt der Therapie;
- Fehlen anderweitiger Unterstützung – wer von Profis bereits gut betreut wird, hat größere Chancen, auch bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützt zu werden, als eine Person, die noch keinen Zugang zum Hilfssystem für Geflüchtete gefunden hat.