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Therapie & Stabilisierung
für traumatisierte Geflüchtete

Newsletter Juli 2025

Sehr geehrte Unterstützer*innen des PSZ, liebe Freund*innen,

zum Ende des ersten Halbjahres sind bei uns im PSZ immer zahlreiche Berichte für die verschiedenen Geldgeber fällig. Gleichzeitig häuften sich in den vergangenen Wochen akute Notfälle bei unseren Klient*innen, die im Rahmen der verschärften Entscheidungspraxis in teils suizidale Krisen gerieten und unsere volle Aufmerksamkeit benötigten. Hier im PSZ Team schalten wir dann auf einen „Notfallmodus“: Priorität hat die psychosoziale Stabilisierung der betroffenen Klient*innen (therapeutisch – rechtlich – ärztlich), und die Stärkung der Bezugstherapeut*innen/-berater*innen, beispielsweise durch Fallbesprechungen, Intervision, zusätzliche Supervision. Daher musste der Newsletterentwurf schweren Herzens mehrfach zurückgestellt werden – und erreicht Sie und Euch erst im Juli.

In diesem Newsletter berichtet unsere Kollegin Maria Shakura aus dem Sozial- und Verfahrensteam über die Situation der Menschen in Afghanistan – zirka vier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban – und der aktuellen Anerkennungspraxis von Afghan*innen in Deutschland.

Wir stellen Ihnen und Euch außerdem heute unsere neue Kollegin Charina Stam vor und blicken auf ein erfolgreiches „Radeln für Menschenrechte“ zurück.

Don‘t forget Afghanistan!

Der 15.08.2021 war der Tag, an dem sich der Himmel über Afghanistan verdunkelte. Nach 20 Jahren „Kampf gegen den Terror“ wurde Afghanistan an die Taliban übergeben. An ebendiese Terrororganisation, die man bis dahin bekämpft hatte. Viele Afghan*innen, die an das Versprechen von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten geglaubt hatten, wurden hierbei nicht gefragt; aus ihrer Sicht wurden sie ihrem Schicksal unter den Taliban überlassen.

Seitdem sind vier Jahre vergangen und Afghanistan ist zurück im vergangenen Jahrhundert angekommen. Das jetzige Afghanistan ist ein Ort, an dem Frauen und Mädchen in die Häuser verbannt wurden, ihnen die Türen der Schulen und Universitäten verschlossen sind und sie weder singen, tanzen noch hörbar sprechen sollen. Lebendig begraben, so fühlen sich viele Frauen und Mädchen, wie uns Klient*innen berichten.

Da die Situation für Frauen und Mädchen so gravierend, entmenschlichend und eindeutig ist, werden die meisten von ihnen seit dem letzten Jahr in Deutschland und der EU als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.

Weniger eindeutig scheint die rechtliche Situation für die sogenannten „jungen, gesunden, arbeitsfähigen Männer“ zu sein. Die Taliban haben im Zuge der Verfestigung ihrer Macht immer restriktivere Gesetze erlassen, die das Leben eines jeden beeinträchtigen, der ihre Ideologie nicht teilt. Auch für Männer wurden Bekleidungsvorgaben erlassen, die sogar die Bartlänge vorgeben. Musik, alle Abbildungen von Lebewesen, Tattoos, jegliche Kontakte mit weiblich gelesenen Personen außerhalb der Ehe sind verboten, die von den Taliban vorgegebene islamische Religionspraxis und Lebensführung wird überwacht. Verstöße gegen diese mittelalterlich anmutenden Regelungen werden mit Stockschlägen über Misshandlung und Folter bis hin zu Amputationen von Körperteilen, Steinigung und Todesstrafe geahndet. Gewaltenteilung oder ein unabhängiges Rechtswesen existieren praktisch nicht mehr. Die Taliban klagen an, verurteilen und vollstrecken. Niemand kann davor sicher sein.
Dazu kommt eine vollkommen eingebrochene wirtschaftliche und soziale Lage, mit massiver Arbeitslosigkeit, fehlender medizinischer Versorgung, Hunger und Umweltkatastrophen. Während in den ersten Jahren der Talibanherrschaft Afghan*innen daher fast ohne Ausnahme in Deutschland zumindest nationale Abschiebeverbote zuerkannt wurden, erleben wir seit dem letzten Jahr zunehmend vollständige Schutzablehnungen für diese Personen. 2022 betrug die Schutzquote von Afghan*innen noch 99 %. Im ersten Quartal 2025 ist die Schutzquote bei Männern auf ca. 45% gefallen. Diese Entwicklung lässt sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in Afghanistan nicht erklären.

Zum einen beobachten wir, dass die vorliegenden Gefährdungen durch Sippenhaft immer weniger Anerkennung finden, ebenso wenig wie die Tatsache einer gelungenen Integration vieler Jugendlicher in unsere Gesellschaft. Diese geht oft mit unumkehrbaren Haltungsänderungen und Veränderungen der persönlichen Lebensführung einher – und kollidiert im Falle einer Rückkehr mit dem dortigen Taliban Regime.

Auch eine Gefährdung durch die -auch vom BAMF anerkannte- desolate wirtschaftliche Situation, wird bei „jungen, gesunden Männern“ meist nicht mehr angenommen. Es wird ihnen unterstellt, dass sie ein familiäres Unterstützungsnetzwerk hätten, auch wenn es dafür keinen Anhalt gibt und dass es ihnen unter auch noch so widrigen Bedingungen möglich sein wird, den Lebensunterhalt zu sichern.

Wie sich diese verunsichernde Situation auf junge Afghanen praktisch auswirkt, möchten wir am Beispiel von H. beschreiben, der erst 15 Jahre alt war, als er Afghanistan verlassen musste. Noch kurz vor der Machtergreifung der Taliban wurde er entführt, konnte aber von der afghanischen Armee wieder befreit werden. Die Soldaten sagten ihm, die Entführer seien Taliban gewesen. Wenige Tage danach wurde sein Vater in seinem Auto erschossen. Kurz danach erfolgte ein Granatenanschlag auf das Haus der Familie, bei der ein Cousin getötet wurde. Die verbliebene Familie floh zunächst nach Kabul. Als auch dort die Taliban die Macht übernahmen, wurden die Onkel des Jugendlichen, die für die US -Armee als Dolmetscher gearbeitet hatten, evakuiert. Einer der Onkel organisierte die Flucht des Jugendlichen. Die Mutter und seine 4 jüngeren Geschwister mussten in Kabul zurückbleiben. Seine Flucht über den Iran und die Türkei dauerte fast 2 Jahre.

Kurz nach seiner Ankunft 2023 wurde H. durch seinen Vormund in unserem Zentrum angemeldet, da es ihm psychisch sehr schlecht ging. Durch ein regelmäßiges therapeutisches Angebot in unserem Zentrum konnte H. stabilisiert werden und benötigte zunächst keine Termine mehr. Ende 2024 verschlechterte sich sein Zustand erneut, da es keinen Fortgang in seinem Asylverfahren gab. Durch das PSZ konnte H. erneut stabilisiert werden und mithilfe einer muttersprachlichen Kollegin aus dem Sozialteam wurde erreicht, dass er einen Anhörungstermin beim BAMF erhielt. Der Jugendliche ging davon aus, einen Schutzstatus zu bekommen und sich dadurch in Sicherheit zu fühlen, das BAMF lehnte seinen Antrag jedoch ab.

Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Jugendliche nicht habe nachweisen können, dass die Verfolgungsereignisse im einem direkten Zusammenhang standen und dass tatsächlich die Taliban aus Gründen der politischen Verfolgung dafür verantwortlich waren und es nicht nur „kriminielles Unrecht“ gewesen sei, was ihm und seiner Familie widerfahren war. Das BAMF hielt es für unwahrscheinlich, dass H. bei einer Rückkehr Probleme mit der Taliban bekommen würde. Auch die Zuerkennung von Abschiebeverboten wurde dem inzwischen 19-jährigen mit der Begründung verweigert, dass seine Mutter und seine vier minderjährigen Geschwister ja noch in Afghanistan leben würden und er auf deren Unterstützung zurückgreifen könnte.

Mithilfe des PSZ wurde gegen diese Entscheidung geklagt. H. plagen jedoch weiterhin viele Ängste, um seine Mutter in Afghanistan und seine Schwestern, die alle nicht das Haus verlassen dürfen. H. kann die Entscheidung des Bundesamtes nicht verstehen und kann seiner Familie nicht mitteilen, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde, da er die letzte Hoffnung der Familie sei.

H. hat inzwischen so gut Deutsch gelernt, dass er in der Therapie keinen Dolmetscher mehr braucht. Den ersten Schulabschluss habe er auch geschafft und wolle eine Ausbildung beginnen – er frage sich jedoch, wozu, wenn er nicht in Deutschland bleiben dürfe.

Diese neue Entscheidungspraxis führt bei vielen jungen Afghanen zu einer hohen Verunsicherung und extremer Zukunftsangst, da sie im starken Gegensatz zur Realität in Afghanistan steht. Sie wird absehbar zu einer erheblichen Verlängerung der Asylklageverfahren bei den Gerichten und deren Überlastung führen. Nach Einschätzung unserer Rechtsexperten muss daher ernsthaft bezweifelt werden, dass diese Entscheidungspraxis zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Einklang mit den Schutzgeboten der Genfer Flüchtlingskonvention steht. Ebenso darf bezweifelt werden, dass es der Integration der betroffenen Jugendlichen oder der Sicherheit unserer Gesellschaft dienlich ist, wenn die zweitgrößte Geflüchtetengruppe sehenden Auges in die Perspektivlosigkeit geschickt wird.


Vorstellung einer neuen Kollegin: Charina Stam

Team: Psychologisches Team
Stundenumfang: 20 Stunden
Motivation für die Arbeit im PSZ: Das PSZ bietet Menschen mit traumatischen Erfahrungen und auf der Suche nach Schutz, eine Anlaufstelle auf mehreren Ebenen. Mit der Arbeit am PSZ kann ich mein Wissen dazu nutzen, um Schutzsuchende psychologisch ein wenig zu entlasten. Gleichzeitig kann ich durch die Expertise und die langjährige Erfahrung von meinen Kolleg*innen viel von meinem Team lernen.
Erster Eindruck: Ein warmes und herzliches Arbeitsumfeld. Es ist schön Teil eines diversen Teams mit einer antirassistischen Grundhaltung zu sein.
Damit erhole ich mich: In der Sonne sitzen, mit lieben Menschen sprechen, eine Serie schauen und gleichzeitig etwas auf dem Handy spielen.


Rückblick auf „Radeln für Menschenrechte“
Mit großer Freunde blicken wir zurück auf „Radeln für Menschenrechte“. Es wurden insgesamt 5.380,6 Kilometer erradelt – das sind die meisten Kilometer, die bisher innerhalb einer Aktion gefahren worden sind. Ein großes Dankeschön, an alle, die so fleißig in die Pedale getreten sind und sich so für Menschenrechte eingesetzt haben!

Der Auftakt von Radeln für Menschenrechte am 1.6.2025 – Ein Teil des PSZ-Teams macht sich auf den Weg.

Wir schicken herzliche Grüße aus dem PSZ und hoffen, Sie und Ihr genießt den Sommer!

Ihr PSZ Düsseldorf