Psychotherapie im PSZ
Unsere Klient*innen stammen aus über 50 Ländern. Psychotherapie im PSZ findet in vielen Sprachen statt: manchmal muttersprachlich (Arabisch, Persisch, Kinyarwanda), manchmal gibt es eine gemeinsame Zweitsprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch) und in allen anderen Fällen arbeiten wir mit erfahrenen Sprachmittler*innen, sodass eine gute Verständigung möglich ist. Die Sprachmittler*innen werden von uns organisiert, finanziert und auch von uns ausgebildet und supervidiert.
Psychotherapie bei PSZ-Kolleg*innen
Wir bieten Psychotherapie für geflüchtete, meist schwer traumatisierte Menschen. Hierbei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, die jeweils angepasst werden auf den geflüchtetenspezifischen Behandlungskontext (u. a. Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, tiefenpsychologische Ansätze, EMDR). Da wir viele Anfragen haben, können wir leider nicht alle Menschen aufnehmen, die Therapiebedarf haben. Vorrang haben Klient*innen, die in der therapeutischen Regelversorgung besonders schlechte Chancen auf eine gute Behandlung haben (siehe Aufnahmekriterien). Wir behandeln vor allem Menschen mit unsicherem Aufenthalt, die seltene Sprachen sprechen und die psychisch schwer erkrankt und dringend behandlungsbedürftig sind.
Über die Aufnahme als Therapieklient*in wird nach einem „Clearinggespräch“ entschieden, das ist ein 60–90-minütiger Termin zur psychodiagnostischen Einschätzung des Behandlungsbedarfs und psychosozialen Einschätzung des Kontexts. Die Anmeldung zu Clearingterminen erfolgt hier Klient*innenaufnahme
Die therapeutischen Termine finden je nach Einschätzung und Absprache mit der Fachkraft in wöchentlichem oder mehrwöchentlichem Abstand statt.
Das PSZ soll ein sicherer Ort für unsere Klient*innen und für uns Mitarbeitende sein. Wir können ausschließlich therapeutische und psychosoziale Versorgung anbieten, jedoch keine psychiatrisch-medikamentöse Therapie. Deshalb können wir Klient*innen mit schweren Suchterkrankungen, akuten psychotischen Symptomen und schweren Persönlichkeitsstörungen mit anhaltenden selbstverletzenden bzw. fremdaggressiven Verhalten nicht bzw. im Einzelfall nur bei paralleler guter psychiatrischer Versorgung und bei gutem Kontakt zu behandelnden Psychiater*innen versorgen.